Übersicht – Was ist erlaubt und was verboten
Wildcampen erlaubt?
Nein
Wildcampen geduldet?
Ja*
Besonderheiten
In touristischen Gebieten wird streng kontrolliert. Es gibt Unterschiede zwischen den Regionen, am besten je Region vorab informieren.
Auf Privatgrundstück ohne Zustimmung des Eigentümers erlaubt?
Nein
Erlaubt mit Zustimmung des Eigentümers?
Ja
Biwakieren erlaubt?
Ja – von Sonnuntergang bis -aufgang
Erlaubt in Naturschutzgebieten?
Viele Naturparks gestatten Wildcampen, außer in ausgeschriebenen Schutzgebieten. Gibt es keine ausdrückliche Vorschrift, kann man davon ausgehen, dass Wildcampen/Biwakieren erlaubt ist
Bußgelder
100 – 500 €
Feuer machen erlaubt?
Nein – nur auf ausgewiesenen Stellen
Übernachten im Wohnmobil erlaubt?
Nein, nur auf ausgewiesenen Stellplätzen
Übernachten im Wohnmobil geduldet?
Ja zur Wiederherstelllung der Fahrtüchtigkeit, abseits von großen Städten vielerorts geduldet z. B. in der Nähe von Naturparks, Campingplätzen, Bauernhöfen
Besonderheiten
Geräde in Städten sollte man Durchfahrtsverbote mit Wohnmobilen/Campern beachten.
In Italien ist das Wildcampen verboten und es muss mit hohen Geldstrafen gerechnet werden, wenn man trotzdem außerhalb von Campingplätzen sein Zelt aufstellt. In den ländlichen Regionen findet man aber meistens einen Besitzer eines Privatgrundstücks, der das Campen erlaubt.
Wildcampen in Italiens Touristenorten
Wild Zelten ist in Italien generell nicht gestattet. Vier Behörden kontrollieren dieses Gesetz und das besonders in touristisch erschlossenen Regionen und an der Küste. Wer also in Strandnähe oder in einem Touristenort zelten möchte, sollte dafür einen Campingplatz nutzen. Ansonsten muss mit Geldstrafen zwischen 100 Euro und 500 Euro gerechnet werden.
Außerhalb von Campingplätzen muss für die Übernachtung und für das Campen die Genehmigung der örtlichen Behörde eingeholt werden. Dies gilt für das Übernachten oder Zelten an Straßen und Parkplätzen.
Teilweise gibt es auch örtliche Verbote für das Campen oder Übernachten auf Privatgrundstücken.
Wildcampen in ländlichen Regionen Italiens
In den staatlichen Wäldern sowie in den Nationalparks darf generell nicht übernachtet oder gezeltet werden.
Ansonsten ist man in ländlichen Regionen toleranter und Einheimische dulden Wildcamper, solange gewisse Verhaltensregeln eingehalten werden. Auf dem Land kann man auch Eigentümer von Privatgrundstücken fragen, ob man für eine Nacht zelten darf. Die meisten Einheimischen geben die Erlaubnis. Auch die Behörden drücken auf dem Land meistens ein Auge zu und tolerieren es, wenn man eine Nacht zeltet oder biwakiert.