Übersicht – Was ist erlaubt und was verboten
Wildcampen erlaubt?
Ja
(Jedermannsrecht fin. „Jokamiehen Oikeudet“ erlaubt es jedem draußen zu schlafen)
Besonderheiten
Das Jedermannsrecht bezieht sich in erster Linie auf unkultiviertes Land, z. B. an Badestränden ist es verboten
Auf Privatgrundstück ohne Zustimmung des Eigentümers erlaubt?
Nein
Erlaubt mit Zustimmung des Eigentümers?
Ja
Biwakieren erlaubt?
Ja
Erlaubt in Naturschutzgebieten?
Nein
Bußgelder
Unbekannt
Feuer machen erlaubt?
Nein – nur auf ausgewiesenen Stellen
Übernachten im Wohnmobil erlaubt?
Nein, nur auf ausgewiesenen Stellplätzen
Übernachten im Wohnmobil geduldet?
Ja
Finnland eignet sich hervorragend für das Erkunden der Landschaften und Übernachten unter freiem Himmel. In Finnland gilt das Jedermannsrecht, sodass ein Aufenthalt in der Natur mit Zelt erlaubt ist.
Zelten und Übernachten in Finnland
Das Jedermannsrecht besagt: Jeder hat das Recht die Natur unbeschränkt zu nutzen, und zwar unabhängig vom Besitzer oder Eigentümer. Dieses Recht ist für die vorübergehende Nutzung gedacht und somit ist es problemlos möglich, eine Nacht im Zelt zu verbringen. Dabei sollte jedoch genügend Abstand zu Wohnhäusern eingehalten werden.
Wer länger als eine Nacht zelten möchte, sollte vorher den Eigentümer um Erlaubnis bitten.
Es gibt aber auch Bereiche, die das Wildcampen verbieten. Dazu gehören unter anderem die Badestrände. Zudem ist Wildcampen auf landwirtschaftlich genutzten Flächen sowie in Naturschutzgebieten und Nationalparks verboten.
Viele finnische Nationalparks bieten jedoch zum Übernachten offene Blockhäuser, Miethütten oder Zeltplätze an. Informationen über diese Campingmöglichkeiten geben die jeweiligen Besucherzentren.
Wildcampen in Finnland – nicht stören und nichts zerstören
Das freie Zelten in Finnlands Natur sollte rücksichtsvoll geschehen. Das bedeutet: Es darf niemand gestört werden – auch nicht die Wildtiere – und nichts zerstört werden.
Es gilt:
- Keine Pflanzen abzuknicken
- Den Zeltplatz sauber zu halten und den eigenen Müll mitzunehmen
- Wildtiere nicht zu stören und deshalb auch keinen Lärm zu verursachen
- Lagerfeuer nur dort zu errichten, wo sie erlaubt sind.
In der Regel benötigt man für ein offenes Feuer die Erlaubnis des Grundstückseigentümers. Campingkocher sind erlaubt.