Übersicht – Was ist erlaubt und was verboten
Wildcampen erlaubt?
Ja (Jedermannsrecht erlaubt es draußen zu schlafen)
Wildcampen geduldet?
Ja
Besonderheiten
Auf landwirtschaftlich genutzten Flächen ist das Wildcampen verboten, auch gilt: Wer ein Gatter zur Weide öffnet, muss es auch wieder schließen.
Auf Privatgrundstück ohne Zustimmung des Eigentümers erlaubt?
Ja (bei mehr als zwei Zelten, sollte man aber nachfragen)
Erlaubt mit Zustimmung des Eigentümers?
Ja
Biwakieren erlaubt?
Ja
Erlaubt in Naturschutzgebieten?
Teilweise ist biwakieren erlaubt
Bußgelder
Keine
Feuer machen erlaubt?
Ja, aber nicht auf Privatgrundstücken, bei trockenem Wetter sollte darauf verzichtet werden, auch muss danach aufgeräumt werden
Übernachten im Wohnmobil erlaubt?
Nein, nur auf ausgewiesenen Stellplätzen
Übernachten im Wohnmobil geduldet?
Ja
Besonderheiten
Das Jedermannsrecht gilt nicht für motorisierte Reisende, hier gibt es aber eine sehr hohe Toleranz
Schweden dürfte das Paradies für Wildcamper sein, denn hier gilt das Jedermannsrecht. Somit ist das Wildcampen grundsätzlich erlaubt. Verboten ist das Übernachten lediglich auf landwirtschaftlich genutzten Flächen sowie in der Nähe von Ferien- oder Wohnsiedlungen.
Wildzelten in Schweden
In Schweden ist das Wildcampen erlaubt – mit oben genannten Ausnahmen. Am Dalsland-Kanal, sowie im Norden von Mora, am Österdaläven und an der Westküste zwischen der Grenze zu Norwegen und Göteborg gibt es zudem örtliche Beschränkungen.
Ansonsten gilt das Jedermannsrecht, das allen Menschen erlaubt, das Land zu betreten und zu nutzen – selbstverständlich mit Rücksicht auf die Natur!
In Schweden kann man fast überall für ein bis drei Nächte wildcampen. Auf Privatgrundstücken darf ebenfalls gezeltet werden – wenn der Eigentümer die Erlaubnis gegeben hat.
Wildcampen in Naturparks von Schweden
Für die Naturschutzgebiete und Nationalparks gelten deutlich strengere Regeln. Meistens ist das Wildcampen in diesen Gebieten verboten. Die Besucherzentren der jeweiligen Gebiete geben Auskunft über die Regeln des Wildcampens. Oftmals ist das Biwakieren erlaubt oder es stehen ausgewiesene Plätze zum Zelten zur Verfügung.
Verhaltensregeln beim Wildcampen in Schweden
Naturschutz wird in Schweden groß geschrieben und deshalb gilt beim Jedermannsrecht: Nicht stören und nichts zerstören.
Als Wildcamper hat man somit darauf zu achten, dass Flora und Fauna nicht gestört bzw. beschädigt werden. Es dürfte selbstverständlich sein, dass man den Platz sauber hält und seinen Müll mitnimmt.
In öffentlichen Gewässern darf man ohne Angelschein und mit Handangel angeln – es sei denn, es weist ein Schild auf ein Verbot hin.
Aufgrund der Brandgefahr ist ein Lagerfeuer nur an den Plätzen erlaubt, wo dieses Risiko nicht besteht. Auf Felsen sind Lagerfeuer verboten, denn durch die Hitze können sich Gesteinsrisse bilden.