Übersicht – Was ist erlaubt und was verboten
Wildcampen erlaubt?
Nein
Wildcampen geduldet?
Ja, teilweise
Besonderheiten
In der Hauptsaison und in touristischen Gegenden wird streng kontrolliert. Außerhalb wird es toleranter gehandhabt. Meist kennzeichnen explizite Verbotsschilder die regionale Handhabung.
Auf Privatgrundstück ohne Zustimmung des Eigentümers erlaubt?
Nein
Erlaubt mit Zustimmung des Eigentümers?
Ja
Biwakieren erlaubt?
Nein
Erlaubt in Naturschutzgebieten?
Nein
Bußgelder
an Stränden, in Naturschutz- oder Touristengebieten mit bis zu 3 Monate Freiheitsstrafe oder bis zu 3000 €. In anderen Gebieten bis zu 300 €
Feuer machen erlaubt?
Nein – nur auf ausgewiesenen Stellen
Übernachten im Wohnmobil erlaubt?
Nein, nur auf ausgewiesenen Stellplätzen
Übernachten im Wohnmobil geduldet?
Ja
Besonderheiten
Nur Übernachten, kein Campen, hier sind aber explizite Verbotsschilder und regionale Unterschiede zu beachten
In Griechenland ist sowohl das Übernachten als auch das Campen außerhalb von Campingplätzen verboten. Besonders in den Touristenorten und an den Stränden wird dieses Verbot streng kontrolliert. Im Inland und außerhalb der touristischen Ballungsräume gehen Einwohner und Polizei jedoch entspannter mit Campern um.
Zelten und Biwakieren an Stränden und auf Inseln Griechenlands
Gesetzlich ist es überall in Griechenland verboten, außerhalb von Campingplätzen sein Zelt aufzuschlagen. Das gilt für das Festland ebenso wie für die Inseln. Vor allem an den Stränden muss mit Polizeikontrollen gerechnet werden, die zudem Geldstrafen verhängen darf.
In der Praxis werden diese strengen Kontrollen meistens nur in der Hochsaison durchgeführt. In der Nebensaison, vor allem im Winter, wird freies Zelten oftmals toleriert. Aber: Es ist gesetzlich verboten und wer auf Nummer Sicher gehen möchte, sollte besser auf einem der zahlreichen Campingplätze übernachten.
Das Biwakieren ist zwar auch verboten, aber in der Regel wird es geduldet, wenn man spät abends seinen Schlafsack ausrollt und am frühen Morgen wieder zusammenpackt.
Wildcampen im Inland und an abgelegenen Orten
Das Wildcampen-Verbot gilt natürlich auch für das Inland und für abgelegene Plätze in freier Natur. Jedoch wird dort kaum kontrolliert und die Einwohner gehen freundlich und entspannt auf Camper zu. Dort kann man auch auf Bauernhöfen fragen, ob man für eine Nacht sein Zelt auf dem Privatgrundstück aufstellen darf. Die meisten Bauern sehen kein Problem darin.
Auch die Polizei hat in der Regel kein Problem damit, wenn man eine Nacht im Zelt in der freien Natur übernachtet. Wichtig ist, dass der Platz sauber gehalten wird und Flora und Fauna ungestört bleiben.