Übersicht – Was ist erlaubt und was verboten
Wildcampen erlaubt?
Nein
Wildcampen geduldet?
Ja
Besonderheiten
Vielzahl von Wäldern und Gebieten, in denen es erlaubt wird mit folgenden Regeln:
maximal auf eine Nacht begrenzt
maximal 6 Personen oder zwei Zelte
Auf Privatgrundstück ohne Zustimmung des Eigentümers erlaubt?
Nein
Erlaubt mit Zustimmung des Eigentümers?
Ja
Biwakieren erlaubt?
Ja – es ist erlaubt, sich Tag und Nacht in Naturschutzgebieten und an der Küste aufzuhalten. Verboten ist der Aufenthalt in der Vogelbrutzeit – also von März bis August.
Erlaubt in Naturschutzgebieten?
Biwakieren ja, außerhalb der Vogelbrutzeit
Bußgelder
bis 500 Euro
Feuer machen erlaubt?
Nein – nur auf ausgewiesenen Stellen
Übernachten im Wohnmobil erlaubt?
Nein, nur auf ausgewiesenen Stellplätzen
Übernachten im Wohnmobil geduldet?
Ja zur Erholung auf Rastplätzen/Parkplätzen erlaubt (kein herausstellen von Stühlen etc.)
Besonderheiten
Motorisierte Fahrzeuge müssen z. B. am Wald- oder Wegrand abgestellt werden.
Wildcampen ist in Dänemark verboten. Lediglich auf Privatgrundstücken darf gezeltet werden, wenn der Besitzer die Erlaubnis erteilt hat. In Dänemark gibt es jedoch etwa vierzig Wälder, die entsprechend gekennzeichnet sind und in denen das Zelt aufgeschlagen werden darf. An den Stränden und in den Dünen ist das Zelten grundsätzlich verboten.
Zelten in Wäldern
Wie oben erwähnt stehen in Dänemark ausgewiesene Wälder zur Verfügung, in denen frei gezeltet werden darf. Beispiele für diese Waldgebiete sind unter anderem die Wälder Solbjerg Skov, Grønnaesse Skov, Blokhus Plantage oder in Nordjütland Ars Skov.
Beim Campen in Wäldern sind folgende Regeln zu beachten:
- Es ist nur für eine Nacht erlaubt, im Wald zu zelten.
- Es dürfen je Lagerplatz nur zwei Zelte aufgestellt werden und es darf maximal die Größe eines Drei-Mann-Zeltes haben.
- Das Zelt muss so aufgestellt werden, dass es nicht in Sichtweite von Gebäuden, Campingplätzen und Straßen steht.
- Offenes Feuer ist aufgrund der Brandgefahr verboten.
- Zudem muss der Platz sauber hinterlassen werden.
Außerdem stehen in Dänemark zahlreiche Naturlagerplätze zur Verfügung, die eine Alternative zum Wildcampen darstellen. Hier gelten dieselben Regeln wie für das Wildcampen in den Wäldern. Das Übernachten auf einem Naturlagerplatz ist zum Teil kostenlos und teilweise muss man eine Gebühr bezahlen (zwischen 1,50 Euro und 3 Euro).
Grauzone für das Biwakieren
Wildcampen in den Dünen und an den Stränden ist nicht erlaubt. Aber es gibt eine Grauzone für das Biwakieren: Es ist Urlaubern erlaubt, sich Tag und Nacht in Naturschutzgebieten und an der Küste aufzuhalten. Verboten ist der Aufenthalt in der Vogelbrutzeit – also von März bis August. Außerhalb dieser Brutzeiten ist der Aufenthalt dort gestattet und somit befindet man sich in einer rechtlichen Grauzone, wenn man ohne Zelt an der Küste übernachtet.